Mieterhöhung im Miteinander.
MiMi übernimmt Ihre Mietverwaltung und führt die Mieterhöhungsgespräche persönlich: fair, rechtssicher und auf Augenhöhe mit Ihren Mietern, im Gespräch auf der Couch statt per kaltem Brief.
Manfred Patock · Ihr Ansprechpartner
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Wir sprechen kurz
Telefonat über Ihre Objekte und Ziele.
MiMi übernimmt
Verwaltung und Gespräche, Sie lehnen sich zurück.
Persönlich im Gespräch, digital organisiert
Hinter MiMi steckt keine anonyme Großverwaltung. Ihr Fall wird digital sauber vorbereitet, das Entscheidende passiert aber im persönlichen Gespräch.
- Mietspiegel, Fristen und Unterlagen: alles vorbereitet, bevor gesprochen wird
- Das Gespräch mit Ihren Mietern führen wir persönlich, nicht per Serienbrief
- Sie wissen jederzeit, wo Ihr Fall gerade steht
Häufige Fragen
Was kostet die Prüfung, ob eine Mieterhöhung möglich ist?
Nichts. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich: Wir schauen uns Ihre aktuelle Miete, den Mietspiegel und die Fristen an und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie viel Spielraum besteht. Erst danach entscheiden Sie, ob wir loslegen.
Was kostet MiMi?
Das hängt davon ab, was wir für Sie übernehmen: einzelne Mieterhöhungsgespräche oder die komplette Mietverwaltung. Sie bekommen im kostenlosen Erstgespräch ein klares Angebot mit Festpreis, ohne versteckte Kosten. In den meisten Fällen zahlt sich eine sauber umgesetzte Mieterhöhung schon im ersten Jahr aus.
Wie lange dauert eine Mieterhöhung?
Unsere Prüfung dauert nur wenige Tage. Für die Erhöhung selbst gibt das Gesetz den Takt vor: Nach Zugang des Erhöhungsverlangens hat der Mieter eine Überlegungsfrist, wirksam wird die neue Miete dadurch in der Regel mit Beginn des dritten Monats. Wir steuern alle Fristen für Sie.
Übernehmen Sie auch nur eine einzige Wohnung?
Ja, gern. Ob eine Eigentumswohnung oder fünfzig Einheiten: MiMi arbeitet ab der ersten Wohnung, sowohl bei einzelnen Mieterhöhungen als auch in der laufenden Verwaltung.
Leidet das Verhältnis zu meinen Mietern?
Ganz ehrlich: Mieterhöhungsgespräche sind nie angenehm, für keine Seite. Genau deshalb führen wir sie persönlich statt per kaltem Brief. Wir erklären die Gründe, hören zu und geben dem Ganzen einen respektvollen Rahmen. So bleibt das Verhältnis intakt, auch wenn das Thema unbequem ist.
Was passiert, wenn ich den Auftrag nach der Beauftragung zurückziehe?
Das ist jederzeit möglich. In diesem Fall entsteht eine Aufwandsentschädigung von 149 Euro. Beauftragen Sie uns innerhalb von vier Wochen mit einem anderen Fall, verrechnen wir die 149 Euro vollständig damit, dann kostet Sie der Rückzieher unterm Strich nichts.
Was passiert, wenn ein Mieter nicht zustimmt?
Dann besprechen wir gemeinsam die Optionen. Oft findet sich im Gespräch doch noch eine Lösung, etwa eine gestaffelte Anpassung. Bleibt es beim Nein, ist Ihr Erhöhungsverlangen durch unsere Vorbereitung formal sauber, sodass Sie alle Wege offen haben. Und sollten wir am Ende keinerlei Verbesserung für Sie erzielt haben, berechnen wir auch keinerlei Kosten.
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